Mittwoch, 30. Januar 2013

Ganz nackt, ganz Mann – Michelangelos Christus in der Sixtina


Der bartlose Christus – als Gottessohn eigentlich nur an seinen Wundmalen erkennbar
Fünf Jahre, von 1536 bis 1541, hat Michelangelo an seinem Jüngsten Gericht gearbeitet. Auftraggeber für das gewaltige Wandfresko an der Stirnwand der Sixtinischen Kapelle war zunächst Papst Clemens VII., auf dessen Wunsch hin Michelangelo im September 1534 von Florenz nach Rom übersiedelte. Doch schon zwei Tage später starb der Papst. Das Projekt wurde jedoch nicht in Frage gestellt; der Nachfolger Paul III. (im Oktober 1534 gewählt) bestätigte den Auftrag. Zu den Vorbereitungen gehörte auch, bereits vorhandene Fresken an der Altarwand (von Pietro Perugino und Michelangelo selbst) zu zerstören; außerdem wurden zwei Fenster zugemauert. Im Frühjahr 1536 begann der Künstler mit der eigentlichen Freskierung: Auf rund 180 Quadratmeter schuf Michelangelo etwa 390 Einzelfiguren. Am 31. Oktober 1541 wurde das monumentale Gemälde feierlich enthüllt.
Fast 390 Einzelfiguren auf 180 Quadratmeter Wandfläche
(für die Großansicht einfach anklicken)
Thema des Freskos ist die Wiederkehr Christi und das damit verbundene Jüngste Gericht, bei dem der Gottessohn als Weltenrichter sein Urteil über Verdammnis und Erlösung sprechen wird. Ich will mich heute nur mit der Gestalt Christi befassen, das Wandgemälde als Ganzes soll zu einem späteren Zeitpunkt noch näher betrachtet werden.
Es ist vor allem der nackte menschliche Körper, der das riesige Wandbild dominiert; selbst die keuschesten Heiligen werden völlig unbekleidet gezeigt. Mit dem Sohn Gottes verhält es sich nicht anders. Michelangelo präsentiert einen überlebensgroßen, eindrucksvoll gestikulierenden, muskulösen Christus. Er ist nicht mit den traditionellen Gesichtszügen ausgestattet – Mittelscheitel, schlankes Gesicht, länglicher Bart. Hätte Michelangelo nicht wenigstens die Wundmale an der Seite sowie an Händen und Füßen angedeutet, so verriete die Figur nichts von ihrer Identität. Die Haltung Christi ist nicht eindeutig zu bestimmen – halb sitzt er, halb erhebt er sich. Sein Unterkörper zitiert spiegelverkehrt den Moses Michelangelos, sein Oberkörper eher dessen Auferstandenen Christus aus Santa Maria sopra Minerva (siehe meinen Post Die Blöße des Erlösers“).
Michelangelo: Moses (1513-1515); Rom, San Pietro in Vincoli
Auch der Leib des Weltenrichters ist so gut wie nackt, nämlich nur um die Lenden und am linken Oberarm von einem dünnen Tuch bedeckt. Das war bis dahin mehr als ungewöhnlich. „Ein solches Wagnis konnte wohl nur Michelangelo, der unbestritten größte Künstler jener Tage, eingehen, und das auch nur deshalb, weil die bartlose Aktfigur direkt an eine antike Idealität des Nackten anschloss, wie sie die berühmteste Figur des Altertums verkörperte, der Apoll von Belvedere“ (Zöllner 2007, S. 262).
Apoll vom Belvedere; Vatikanische Museen, Rom
Aber es gab in der Renaissance wohl auch theologische Gründe, Christus nackt darzustellen: Den Körper des Erlösers in seiner ganzen Natürlichkeit zu zeigen, sollte belegen, dass Christus wirklich Mensch und wahrhaft Mann gewesen ist. Seine Nacktheit galt als Ausweis seiner humanitas. Gerade in der ostentatio genitalium offenbart sich das Geheimnis der Inkarnation. Da Christus ohne Erbsünde ist, kennt er keine Scham. Im Gegenteil, die Bedeckung des Schambereichs hätte den jungfräulichen Gottessohn vielmehr zum Sünder erklärt.
Bereits vor der Enthüllung des Freskos am Vorabend zum Allerheiligenfest 1541war Kritik an Michelangelo laut geworden. Anlässlich eines gemeinsamen Besuchs mit Papst Paul III., wahrscheinlich als der obere Teil der Altarwand vollendet war, missbilligte der Zeremonienmeister Biago Martinelli die Darstellung derart vieler nackter Gestalten an einem so heiligen Ort als Verstoß gegen die Schicklichkeit – so berichtet es Giorgio Vasari in seiner Michelangelo-Biografie. Neben überschwenglichem Lob für das Fresko wurde in den unmittelbaren Jahren und Jahrzehnten nach der Enthüllung die harsche Kritik an dem Bild immer lauter, und zwar hauptsächlich wegen der vielen Aktdarstellungen. Am 3. Dezember 1563 hatte das Konzil von Trient erklärt, dass im Hause Gottes „nichts Unordentliches, nichts in verkehrter oder übereilter Weise Angeordnetes, nichts Profanes und nichts Unanständiges in Erscheinung treten“ dürfe. Nach dem Tod Michelangelos am 18. Februar 1564 wurde Daniele Volterra, dem verstorbenen Künstler als Schüler nahestehend, beauftragt, die Blößen der Aktfiguren durch Tücher zu verhüllen. Das trug ihm den Spottnamen „braghettone“ (Hosenmaler) ein. Neu freskiert wurde von ihm allerdings nur die als besonders anstößig betrachtete Hl. Katharina.
Diese Übermalungen wurden auch bei der jüngsten umfangreichen Restaurierung der Sixtina (1980-1994), die allgemein großes Lob erhielt, nicht entfernt. Der ursprüngliche Zustand des Freskos mit den auch im Genitalbereich nackten Figuren ist jedoch durch zeitgenössische Kopien gut belegt. Für Michelangelo selbst jedenfalls hatten die heftigen Reaktionen auf das Jüngste Gericht noch keine Konsequenzen, denn sie hielten Papst Paul III. nicht davon ab, schon bald nach Abschluss des Wandbildes in der Sixtina bei dem inzwischen 66-jährigen Künstler die Ausmalung der Cappella Paolina in Auftrag zu geben (siehe meinen Post „Michelangelos letzte Fresken“).

Literaturhinweise
Mösenender, Karl: Michelangelos „Jüngstes Gericht“. Über die Schwierigkeit des Disegno und die Freiheit der Kunst. In: Karl Möseneder (Hg.), Streit um Bilder. Von Byzanz bis Duchamp. Dietrich Reimer Verlag, Berlin 1997, S. 95-118;
Steinberg, Leo: The Sexuality of Christ in Renaissance Art and in Modern Oblivion. The University of Chicago Press, Chicago und London 21996;
Wallace, William E.: Michelangelo. Skulptur – Malerei – Architektur. DuMont Buchverlag, Köln 1999, S. 173-174;
Zöllner, Frank: Michelangelo. Das vollständige Werk. Taschen Verlag, Köln 2007.

(zuletzt bearbeitet am 27. April 2020)

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